Die nachfolgenden Regelungen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie
den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Die Einhaltung der Abstandsregelungen (1,5 m) ist insbesondere beim Ein- und Auslass zu gewährleisten. Dafür werden ggf. verschiedene Ein- und Ausgänge vorgeschrieben. Bitte beachtet die
jeweiligen Markierungen!
- Es besteht eine Maskenpflicht für Besucher*innen im gesamten Gebäude.
- Die Abstandsregelungen und Maskenpflicht gelten ebenso in den Räumen und bei der Toilettenbenutzung.
- Zur Nachverfolgung einer eventuellen Infektionskette sind wir verpflichtet, Eure Personalien (Namen, Adresse und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) für eine eventuelle Vorlage beim
Gesundheitsamt aufzunehmen. Nach 4 Wochen werden diese Angaben gelöscht.
- Zur Nachverfolgung von Infektionsketten stellen wir außerdem die Kontaktdatenerfassung der Besucher*innen per LUCA-App bzw. Corona Warn-App zur Verfügung
- Bitte beachtet die Umsetzung der Husten- und Niesetikette sowie der Handhygiene. Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel stehen im Eingangs- und Barbereich sowie in den
Sanitärräumen zur Verfügung.
- Entsprechend eines Sonderreinigungsplanes werden die Reinigungsintervalle, insbesondere im Hinblick auf Flächen und Geräte, die viel benutzt werden, verkürzt. Nach der jeweiligen Nutzung
findet eine Kontrolle der genutzten Räumlichkeiten entsprechend dem Reinigungsplan und ein regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten statt.